Energetische Sanierung: steuerliche Absetzbarkeit ab sofort
Die versprochene steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Gebäudesanierungen kommt früher als erwartet. Nach Anhörungen im Bundestag am Montag deutet an, dass die Immobilienbesitzer sich nicht erst ab 2012, sondern ab sofort mit den angekündigten Steuerersparnissen rechnen dürfen.
Die Bundesregierung hat sich dem Umstieg auf erneuerbare Energien verschrieben. Dies beinhaltet auch, dass Immobilienbesitzer ältere Gebäude energetisch sanieren müssen, um den Energiebedarf ihrer Häuser deutlich zu senken. Deutschlands Gebäude schlagen beim Gesamt-Energieverbrauch mit ca. 40 Prozent zu Buche, weshalb die Regierung das Dämmen von Wänden und das Austauschen von Fenstern stärker fördern möchte. Eine Förderung in Form steuerlicher Absetzbarkeit ist schon beschlossen.
Bisher wurde festgelegt, dass die Absetzbarkeit von jährlich zehn Prozent der Sanierungskosten erst 2012 in Kraft tritt. Jetzt zeichnet sich jedoch immer mehr ab, dass die Vergünstigung bei energetischen Maßnahmen rückwirkend ab dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juni geltend gemacht werden kann. „Wir möchten verhindern, dass in diesem Jahr ein Stau entsteht und Sanierungsmaßnahmen auf 2012 verschoben werden“, bestätigt Sebastian Körber, baupolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, laut FOCUS Online.
Am kommenden Donnerstag trifft sich der Bundestag, um über die genauen Modalitäten zu entschieden, z.B. was in welchem Maße gefördert wird. Auch Formen der Förderung denkmalgeschützter Gebäude sollen diskutiert werden. Fest steht bisher lediglich, dass das Förderprogramm mit zinsgünstigen Krediten ab 2012 um etwa 500 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro aufgestockt werden wird. Prognosen ergeben, dass bei dem Programm der staatlichen KfW-Bank ein Euro Förderung bis zu 16 Euro an Investitionen auslösen kann. Wird das angepeilte Ziel, die jährliche Sanierungsrate auf zwei Prozent zu verdoppeln, erreicht, kann besonders das Handwerk stark profitieren.